Leistungserklärung
Informationen zur CE-Kennzeichnung
Die Hersteller von Bauprodukten sind laut EU-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (gültig ab 01.02.2010) verpflichtet, ihre Produkte mit einem CE-Kennzeichen zu versehen. Die in der CE-Kennzeichnung hinterlegen Werte für Fenster und Türen müssen den Vorgaben der Produktnorm (DIN 14351) entsprechen. Am 01.07.2013 ist in allen in allen EU-Mitgliedstaaten die EU-Bauproduktenverordnung (EUBauPV) in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisherige EU-Bauproduktenrichtlinie. Das Ziel der Bauproduktverordnung ist eine europaweite einheitliche und materialunabhängige Festlegung der Eigenschaften und Leistungsklassen von Fenstern und Türen sowie der erforderlichen Nachweise und Prüfungen. Die Bauprodukteverordnung Nr. 305/2011 beinhaltet eine Leistungserklärung, in der der Hersteller erklärt, dass die Eigenschaften der gelieferten Produkte den aufgeführten Leistungen entsprechen.
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