Fördermittel und Zuschüsse

KfW Förderung

Seit dem 22.02.2022 können Anträge für Sanierungsmaßnahmen der KfW wieder eingereicht werden. Somit startet die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder. Die Förderungen für die Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Alle Altanträge, die zum 23.01.2022 gestoppt wurden, sind wieder aufgenommen und werden bearbeitet. Die KfW prüft die Anträge nach den bisherigen Programmkriterien und bei Förderfähigkeit werden diese genehmigt. Zu der Neubauförderung EH40 laufen noch intensive Beratungen innerhalb der Bundesregierung.

Weiter Informationen finden Sie hier: Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden.

Energieeffizient Bauen und Sanieren gehört seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu den unumgehbaren Themen im Bereich Eigentum. Häufig ist ein Umrüsten mit hohen Kosten verbunden, vor allem bei Altbauten. Damit das Eigenheim trotzdem den neuesten Verordnungen entspricht, gibt es Fördermittel, die in Form von Krediten und Zuschüssen vergeben werden.

Die wohl bekannteste Instituition in diesem Bereich ist die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Hier werden eine Reihe von Förderprodukten angeboten, die vom energieeffizienten Sanieren und Bauen über verbesserten Einbruchschutz bis hin zum barrierefreien Umbau alles abdecken. Des Weiteren können Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, die in unterschiedlichen Phasen des Umbaus die Förderprodukte der KfW Bank unterstützen. Der Vorteil des Zuschusses ist, dass dieser nicht zurückgezahlt werden muss und zusätzlich zum Förderungskredit beantragt werden kann. Auch Maßnahmen zur Verbesserung von einzelnen Bauelementen, beispielsweise die Modernisierung von Fenstern und Türen, sind förderfähig.

Förderung Fenster

Förderung Fenster

Förderung Haustür

Förderung Tür

KfW und BAFA Förderungen clever kombinieren

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Förderprogramme für die Bereiche Neubau und Bestandsimmobilien. Im Rahmen dessen ist die Zusamenarbeit zwischen dem BAFA und der KfW sehr eng. So wird beispielsweise der Energieberater durch Zuschüsse des BAFA (60% - 100%) finanziert.

Was ist ein Förderprogramm?

Die KfW und der Bund stellen für unterschiedliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen finanzielle Mittel in Form von Förderungen, Tilgungs- und Investitionszuschüssen zur Verfügung. Ziel dieser Programme ist es, Wohneinheiten an die Definitionen des GEG 2020 (Gebäudeenergiegesetz) anzupassen, um nachhaltig die Energiekosten zu senken. Des Weiteren können Fördermittel im Bereich Einbruchschutz und barrierefeies Umbauen beantragt werden. Jedes Förderprogramm hat ein bestimmtes Ziel (z.B. Errichtung eines Neubaus nach Effizienzhaus-Standard) und kann oftmals mit anderen Programmen kombiniert werden.

Förderung, Tilgungszuschuss oder Zuschuss?

Eine Förderung der KfW ist im vereinfachten Sinne ein Kredit mit günstigen Konditionen für den Kreditnehmer. Je nach Förderprogramm können hier bis zu 100.000 Euro beantragt werden, die mit günstigen Zinsen und flexibler Tilgung zurückgezahlt werden. Ein Tilgungszuschuss reduziert die Summe des Darlehens, sodass weniger zurückgezahlt werden muss. Dieser Tilgungszuschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, wie etwa die Erreichung eines bestimmten Energieeffizienz-Standards nach Durchführung der geplanten Maßnahmen. Auch hier gilt: Je höher die Energieffizienz desto höher der Tilgungszuschuss.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Privatpersonen sowie Unternehmen.

Welches Förderprogramm ist das Richtige für mich?

Die Wahl des passenden Produktes ist abhängig von der Ausgangslage und dem Ziel der Bau- oder Umbaumaßnahmen. Wir haben für Sie die unterschiedlichen Bereiche mit den jeweils verfügbaren Förder- und Zuschussprogrammen zusammengestellt.

BEW24 - Energieberater finden

Warum benötige ich einen Energieberater?

Der Energieberater plant mit Ihnen gemeinsam das Bau- oder Sanierungsvorhaben und stellt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sicher. Neben der energetischen Fachplanung führt er auch mit Ihnen gemeinsam die professionelle Baubegleitung durch. Des Weiteren ist er berechtigt, nach Abschluss der Maßnahmen einen Energieausweis auszustellen. Als Voraussetzung für die Zahlung von Krediten und Zuschüssen ist die Bestätigung des Energieberaters unverzichtbar. Nach der Fertigstellung erstellen Sie mit ihm zusammen die "Bestätigung nach Durchführung", welche innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung des gesamten Kreditbetrags bei der KfW eingereicht werden muss. Ohne Bestätigung können dem Darlehenskonto keine Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden.

Wie finde ich einen Energieberater?

Das BAFA stellt auf der Internetseite umfangreiche Informationen zur Verfügung und bietet eine externe Expertensuche im Bereich Energieffizienzberatung. In dieser Datenbank sind Experten gespeichert, die speziell im Rahmen der Vor-Ort-Beratung, energetischen Fachplanung und Baubegleitung von Effizienzhäusern qualifiziert sind.

Übersicht der KfW Förderprogramme

Effizienzhäuser

Die Effizienzhaus-Standards ermöglichen nicht nur ein erhebliches Einsparen von Energiekosten, sondern auch attraktive Förderungen im Bereich Neubau und dem Erwerb von Bestandsimmoblien. Die Höhe der Förderungen ist abhängig vom Effizienz-Standard der Wohnimmoblie, wobei gilt: Je niedriger die Kennzahl desto besser die Energieeffizienz.

Weitere Informationen zu Effizienzhäusern

KfW-Effizienzhaus 40+

Effizienzstandard 40

  • Max. Primärenergiebedarf:
    40 kWh/m² pro Jahr
  • Förderstufe Sanierung und Kauf
  • Nuzung von PVC Fensterrahmen mit 3-fach Verglasung
  • Kfw-Konditionen*:
    120.000 € Kredit, 45 % Tilgungszuschuss
    54.000 € Investitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 55

Effizienzstandard 55

  • Max. Primärenergiebedarf:
    55 kWh/m² pro Jahr
  • Förderstufe Neubau und Sanierung
  • Kfw-Konditionen*:
    Neubau:
    100.000 € Kredit, 5% Tilgungszuschuss
    Sanierung: 120.000 € Kredit,
    40 % Tilgungszuschuss oder
    67.500 € Investitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 70

Effizienzstandard 70

  • Max. Primärenergiebedarf:
    70 kWh/m² pro Jahr
  • Förderstufe Sanierung und Kauf
  • Auslauf des Standards ab April 2016
  • Kfw-Konditionen*:
    120.000 € Kredit, 45 % Tilgungszuschuss oder
    42.000 € Investitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 85

Effizienzstandard 85

  • Max. Primärenergiebedarf:
    85 kWh/m² pro Jahr
  • Förderstufe Sanierung und Kauf
  • Kfw-Konditionen*:
    120.000 € Kredit, 30 % Tilgungszuschuss oder
    36.000 € Investitionszuschuss
KfW-Effizienzhaus 100

Effizienzstandard 100

  • Max. Primärenergiebedarf:
    100 kWh/m² pro Jahr
  • Förderstufe Sanierung und Kauf (Altbau)
  • Kfw-Konditionen*:
    120.000 € Kredit, 27,5 % Tilgungszuschuss oder
    33.000 € Investitionszuschuss

*Angaben ohne Gewähr

Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

Seit Anfang 2020 können Hausbesitzer eine steuerliche Förderung erhalten, wenn sie ihre Immobilie energetisch sanieren. Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein und es darf keine staatliche Förderung z. Bsp. durch die KfW Bank oder des BAFA in Anspruch genommen worden sein. Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen oder eine neue Heizung.

Weitere Informationen zu Steuerlicher Förderung

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