BEG - Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist ein neues Förderprogramm, das bestehende Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zum Teil ersetzt und zum Teil neu strukturiert. Ein Teilprogramm der BEG ist die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG - EM). Einzelmaßnahmen werden dann gefördert, wenn man mit der Sanierung keine Effizienzhaus-Stufe anstrebt.
Welche Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden gefördert?
Generell werden alle Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, wenn sie zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen. Dazu gehören unter anderem Fenster, Türen und die Dämmung der Außenwände und des Daches. Hier finden Sie eine kleine Übersicht förderungsfähiger Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die Liste ist aber nicht vollständig! Es gibt darüber hinaus noch deutlich mehr Maßnahmen, die gefördert werden.
Fenster und Türen
- Austausch und Einbau neuer Fenster und Fenstertüren bzw. deren erstmaliger Einbau
- Ertüchtigung von Fensterelementen: Neuverglasung, Überarbeitung des Rahmens, Verbesserung der Fugen- und Schlagregendichtheit
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion und Schalldämmung
- Einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und Fensterrahmen der Widerstandsklasse RC 2 oder besser
- Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmte Fenstergriffe, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung
- Erneuerung von Haustüren und anderen Außentüren innerhalb der thermischen Gebäudehülle
Außenwände
- Abbrucharbeiten
- Anbringen der Wärmedämmung
- Einbau fassadenintegrierter Lüftungsgeräte, Lüftungselemente und Luftleitungen
- Ersatz, Erneuerung und Erweiterung von Außenwänden
- Maßnahmen zum Sturm-, Hagel- und Schlagregenschutz
- Einbau neuer Fensterbänke
- Erneuerung von Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen
Dachflächen
- Abbrucharbeiten (alte Dämmung, Dachpappe, Asbest)
- Ersatz, Erneuerung oder Erweiterung des Dachstuhls
- Dämmung / Erneuerung von Dachgauben
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion und Schalldämmung
- Austausch von Dachziegeln inklusive Abdichtungsarbeiten und Versiegelung
- Neueindeckung des Daches
Decken und Wände gegen unbeheizte Räume
- Notwendige Abbrucharbeiten
- Aufbringen der Wärmedämmung & Einbringen von Kerndämmung / Einblasdämmung
- Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion und Schalldämmung
- Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
- Erneuerung von energetisch relevanten Türen oder wärmedämmenden Bodentreppen (z.B. zum Keller oder Dachboden)
Sonnenschutzvorrichtungen
- Einbau bzw. Erneuerung von Rollläden
- andere außenliegende, innenliegende oder im Scheibenzwischenraum liegende Sonnenschutzvorrichtungen
Sommerlicher Wärmeschutz
- Ersatz oder Einbau von außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung (z.B. über Lichtlenksysteme oder mit strahlungsabhängiger Steuerung)
Weitere förderfähige Einzelmaßnahmen
Es werden nicht nur Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert. Zu den BEG - Einzelmaßnahmen gehören auch Maßnahmen an der Anlagentechnik, an Heizungsanlagen, zur Heizungsoptimierung und die Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung geschieht in Form eines Zuschusses oder Kredits (seit 01.07.2021 möglich). Die Vergabe der Förderung in Form eines Zuschusses erfolgt durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Das BAFA ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die energieeffiziente Techniken und Maßnahmen zur Energieeinsparung fördert. Der Antrag für einen Kredit (ggf. mit Tilgungszuschuss) wird hingegen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt.
Voraussetzungen
- Der Antrag muss VOR Vorhabensbeginn eingereicht werden! Die Antragstellung ist ganz einfach über ein Online-Formular möglich.
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.
- Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder einer Energieeffizienz-Expertin ist erforderlich. Die Kosten für diese Energieberatung sind aber ebenfalls förderfähig.
Höhe der Förderung und Investitionsvolumen
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000€. Das Maximum von förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden liegt bei 60.000€.
Der Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben. Bei 60.000€ förderfähigen Ausgaben beträgt der Zuschuss somit maximal 12.000€ pro Wohneinheit.
Weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
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