Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, das seit dem 01.01.2020 in Kraft ist, sorgt mit Fördermaßnahmen dafür, dass Besitzer von Wohnungen bzw. Wohnhäuser bei Bedarf zeitnah in die Modernisierung Ihres Eigenheims investieren können. Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung soll das Klimaschutzziel, 55 % weniger Treibhausgase bis 2030 im Vergleich zu 1990, erreicht werden.
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Werden alte Fenster oder Haustüren durch moderne Wärmeschutzelemente ersetzt, sind 20% der Aufwendungen (max. 40.000 € pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, als Investitionskosten steuerlich abzugsfähig.
Private Haus- und Wohnungsbesitzer konnten bis Ende 2019 bereits Handwerkerkosten über das Finanzamt steuerlich geltend machen. Absetzbar waren allerdings nur die Lohn- und Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten. Seit 01.01.2020 ist es jetzt auch möglich, die Kosten für Lohn und Material einer energetischen Gebäudesanierung bei der Steuer geltend zu machen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist das Vorlegen einer ordentlichen Rechnung eines Fachunternehmens, der dazugehörige Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag sowie eine Bescheinigung über die Durchführung einer energetischen Sanierungsmaßnahme durch ein Fachunternehmen oder einen Energieberater.
Wer den Tausch von Fenstern und Türen aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung der KfW beantragt hat, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten vollumfänglich genutzt werden.
Seit dem 22.02.2022 können Anträge für Sanierungsmaßnahmen der KfW wieder eingereicht werden. Somit startet die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder. Die Förderungen für die Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Alle Altanträge, die zum 23.01.2022 gestoppt wurden, sind wieder aufgenommen und werden bearbeitet. Die KfW prüft die Anträge nach den bisherigen Programmkriterien und bei Förderfähigkeit werden diese genehmigt. Zu der Neubau ... ... weiterlesen
Die Fenster sind häufig die größte Schwachstelle eines Hauses bezüglich Energiebilanz und Wärmeschutz. Bis zu 20 % der Raumwärme können bei veralteten, schlecht isolierten oder undichten Fenstern und Fenstertüren verloren gehen. Das hat negative Auswirkungen auf Ihre Heizkosten und auf die Umwelt. Mit modernen Fenstern mit 2-fach oder 3-fach Verglasung lässt sich die Wärmedämmung erheblich verbessern. Das senkt die Heizkosten und Sie können sich in Ihrem Zuhause noch wohler fühlen. Weil modern ... ... weiterlesen
Mit dem Einbau neuer Türen oder der Erneuerung einer veralteten Tür können Sie die Energieeffizienz und den Einbruchschutz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erheblich verbessern. Veraltete Türen haben viele Schwachstellen, die für Heizwärmeverluste sorgen und Sicherheitsrisiken birgen: ein alter Briefkastenschlitz im Türblatt, verzogene Rahmen, fehlende Dichtungen oder ein veraltetes Schloss. Neue Haustüren gibt es in verschiedenen Materialien. Ob Kunststoff, Holz, Aluminium oder Edelstahl - eine ne ... ... weiterlesen
Ziel des GebäudeenergiegesetzAm 01. November 2020 ist in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Es legt Energiestandards für beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Verschiedene Hauptziele sind den Energiebedarf zu senken, Innovationen im Bereich der fossilen Heizungen und die verstärkte Nutzung erlernbarer Energien im Gebäudesektor. Ein besonderer Fokus liegt auch auf dem Ersatz fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Solarthermie oder Wärmepumpen. Was ... ... weiterlesen
Das Effizienzhaus ist ein Gebäude, das bestimmte Standards in Sachen Energieeffizienz erfüllt, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entwickelt wurden. Diese Gebäude zeichnen sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik aus. Mit dem Bau eines Effizienzhauses können Sie die Umwelt schonen und sich dafür noch finanziell von der KfW unterstützen lassen! Seit dem 22.02.2022 können Anträge für Sanierungsmaßnahmen der KfW wieder eingereicht werden. Somit star ... ... weiterlesen
Seit dem 22.02.2022 können Anträge für Sanierungsmaßnahmen der KfW wieder eingereicht werden. Somit startet die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder. Die Förderungen für die Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Alle Altanträge, die zum 23.01.2022 gestoppt wurden, sind wieder aufgenommen und werden bearbeitet. Die KfW prüft die Anträge nach den bisherigen Programmkriterien und bei Förderfähigk ... ... weiterlesen
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