Förderung Fenster
Die Fenster sind häufig die größte Schwachstelle eines Hauses bezüglich Energiebilanz und Wärmeschutz. Bis zu 20 % der Raumwärme können bei veralteten, schlecht isolierten oder undichten Fenstern und Fenstertüren verloren gehen. Das hat negative Auswirkungen auf Ihre Heizkosten und auf die Umwelt. Mit modernen Fenstern mit 2-fach oder 3-fach Verglasung lässt sich die Wärmedämmung erheblich verbessern. Das senkt die Heizkosten und Sie können sich in Ihrem Zuhause noch wohler fühlen.
Weil moderne Fenster den energetischen Gesamtzustand eines Gebäudes verbessern und erheblich zur Energieeinsparung beitragen, werden Investitionen in neue Fenster von der Bundesregierung gefördert. Seit dem 01.01.2021 gibt es die neu aufgestellte "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Zu diesem Programm gehören verschiedene Kredite und Zuschüsse der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Übersicht der Fenster-Förderungsprogramme
Förderprogramm | Gebäude | Fenster-Förderung |
---|---|---|
BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle (BEG EM) | Altbau | 20 % der förderfähigen Ausgaben (max. 12.000€) + 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) |
KfW-Kredit 261 Effizienzhaus | Altbau, Neubau | bis zu 150.000€ Förderkredit Tilgungszuschuss bis zu 75.000€ |
KfW-Kredit 262 Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung | Altbau | Förderkredit bis zu 60.000€ Tilgungszuschuss bis zu 12.000€ + 5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) |
KfW-Zuschuss 461 Effizienzhaus | Altbau, Neubau | Sanierungszuschuss bis zu 75.000€ Bauzuschuss bis zu 37.500€ |
BAFA-Förderung
Das BAFA fördert mit dem Förderprogramm BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme) neue Fenster im Bestandsgebäude mit 20 % der förderfähigen Kosten.
Für dieses Förderprogramm gibt es mehrere Bedingungen:
- U-Wert: Der Wärmedurchgangskoeffzient des neuen Fensters muss 0,95 W/m²K betragen oder besser. Das wird mit einer 3-fach-Verglasung ohne Probleme erreicht.
- Investitionsvolumen: Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Förderung liegt bei 2000 €! Die Förderungshöchstgrenze beträgt 60.000 €
- Energie-Effizienz-Expert*in: Die Baumaßnahme muss durch eine*n Energieexpert*in begleitet werden. Die Kosten für diese Baubegleitung sind ebenfalls förderfähig.
- Richtiger Zeitpunkt: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Grundstücks muss mindestens 5 Jahre her sein.
- Antrag rechtzeitig stellen: Der Antrag für die Förderung muss VOR Sanierungsbeginn gestellt werden. Im Nachhinein ist die BAFA-Förderung nicht mehr möglich. Sie haben die neuen Fenster schon eingebaut? Dann könnte für Sie die Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung interessant sein, denn mit dieser Förderung können Sie die Kosten im Nachhinein von der Steuer absetzen.
Eine Neuerung seit 01.01.2021 ist, dass die Basisförderung von 20 % um weitere 5 % erhöht werden kann, wenn der Fensteraustausch in einem zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) berücksichtigt wurde. Ein solcher individueller Sanierungsfahrplan bietet viele Vorteile, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil Schritt für Schritt saniert werden soll, weil dann jede einzelne Maßnahme in diesem Plan gefördert wird.
KfW-Förderung für neue Fenster
Bei der KfW gibt es im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude seit 2021 drei verschiedene Fördermöglichkeiten, die beim Einbau neuer Fenster im Altbau oder auch im Neubau infrage kommen. Für alle Anträge für Fördermittel von der KfW ist die fachkundige Baubegleitung eine unumgängliche Bedingung. Dazu sind alle Energie-Effizienz-Expert*innen zugelassen, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt sind.
Kredit für Einzelmaßnahmen - KfW-Kredit 262
Bei einer bestehenden Immobilie werden Fenster als Einzelmaßnahme von der KfW gefördert. Die Voraussetzung für diese Förderung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Grundstücks mindestens 5 Jahre alt ist.
Das Darlehen bei diesem Förderungsprogramm beträgt maximal 60.000 € und beinhaltet einen Tilgungszuschuss von 20 %, also maximal 12.000 €.
Kredit für ein Effizienzhaus - KfW-Kredit 261
Wenn Ihr Haus durch die Sanierung der Fenster einen Effizienzhaus-Standard erhält oder in eine bessere Effizienzhaus-Stufe wechselt, können Sie mit diesem Förderkredit bis zu 150.000 € erhalten. Wie hoch der Tilgungszuschuss ist, hängt von der Stufe Ihres Effizienzhauses ab. Er beträgt zwischen 25 % (Effizienzhaus Denkmal) und 50 % (Effizienzhaus 40), also maximal 75.000 €!
Dieses Förderprogramm kommt sowohl für den Neubau eines Effizienzhauses als auch für die Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus in Betracht.
Zuschuss für ein Effizienzhaus KfW-Zuschuss 461
Wer genügend Eigenkapital hat und keinen Kredit beantragen muss, kann für den Einbau / die Sanierung von Fenstern mit dem Zuschuss 461 einmalig bis zu 75.000€ von der KfW bekommen. Für diesen Zuschuss ist es aber zwingend erforderlich, dass das Gebäude durch die Sanierung zum Effizienzgebäude wird. Ist das nicht der Fall, können Sie für die Einzelmaßnahme nur den Kredit 262 oder die BEG EM bei der BAFA beantragen!
Zuschuss für Einbruchschutz - KfW-Zuschuss 455-E
Es kommt nicht bei jedem Fensteraustausch auf die Verbesserung der Wärmedämmung oder des Schallschutzes an. In manchen Fällen sollen die Fenster ausgetauscht werden, um einen besseren Einbruchschutz zu erreichen, damit man sich im eigenen Zuhause noch wohler und sicherer fühlt.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 500 € betragen und darf höchstens bei 15.000 € liegen, damit Sie diese Förderung beantragen können. Zu den förderfähigen Maßnahmen am Fenster gehören zum Beispiel die Aufrüstung mit abschließbaren Fenstergriffen, Pilzkopfverriegelungen, Neuverglasungen mit einbruchhemmendem Glas (P4 oder besser), Bandseitensicherungen oder aufschraubbare Fensterstangenschlösser.
Förderfähige Investitionskosten | Höhe Ihres Zuschusses |
---|---|
weniger als 500 € | kein Zuschuss |
500 € bis 1.000 € | 20 % |
über 1.000 € bis 15.000 € | 10 % |
darüber hinausgehende förderfähige Investitionskosten | kein Zuschuss |
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